Honorar
für Wertermittlungen
Bei privaten und gewerblichen Aufträgen richtet sich
das Honorar normalerweise nach der HOAI (Honrarordnung
für Architekten und Ingenieure). Die hier festgelegten
Honorarwerte sind abhängig von der Höhe des Objektwertes
und differenziert nach verschiedenen Schwierigkeitsstufen.
Beispiel: Der ermittelte Verkehrswert Ihrer Immobilie beträgt
250.000 €,
das Honorar liegt zwischen 977€ und 1.193€ in der
"Normalstufe", jeweils zzgl. Nebenkosten und Umsatzsteuer.
Die folgende vom Bundesjustizministerium veröffentlichte
Übersicht können Sie als Richtung weisend ansehen:
HOAI
(jetzt AIHonO) Honorartafel zu § 34
Im Einzelfall sind individuelle Vereinbarungen
möglich und sinnvoll. Beratungen und kleinere Aufgaben
werden mit einem Zeithonorar nach Aufwand vergütet.
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