Honorar für Wertermittlungen

Bei privaten und gewerblichen Aufträgen richtet sich das Honorar normalerweise nach der HOAI (Honrarordnung für Architekten und Ingenieure). Die hier festgelegten Honorarwerte sind abhängig von der Höhe des Objektwertes und differenziert nach verschiedenen Schwierigkeitsstufen.

Beispiel: Der ermittelte Verkehrswert Ihrer Immobilie beträgt 250.000 €,
das Honorar liegt zwischen 977€ und 1.193€ in der "Normalstufe", jeweils zzgl. Nebenkosten und Umsatzsteuer.

Die folgende vom Bundesjustizministerium veröffentlichte Übersicht können Sie als Richtung weisend ansehen:
HOAI (jetzt AIHonO) Honorartafel zu § 34

Im Einzelfall sind individuelle Vereinbarungen möglich und sinnvoll. Beratungen und kleinere Aufgaben werden mit einem Zeithonorar nach Aufwand vergütet.